Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Anlage 2

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MUSTER DES VORDRUCKS DES EINHEITSPAPIERS NACH

BUCHSTABE b DES ANHANGS II *1)

*1) In dem Freiraum unter den Feldern Nr. 15 und 17 des Exemplars Nr. 4/5 kann eine Übersetzung des Ausdrucks „Zurückzusenden an'' in die finnische, isländische, norwegische und schwedische Sprache eingefügt werden.

(Anm.: Anlage 2 nicht darstellbar, es wird auf die gedruckte Form des BGBl. verwiesen)