Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Zusätzlich zum Einheitspapier darf eine Vertragspartei nur Verwaltungspapiere verlangen, die

– zur Durchführung von in einer Vertragspartei geltenden Rechtsvorschriften ausdrücklich verlangt werden, deren Anwendung bei alleiniger Verwendung des Einheitspapiers nicht gewährleistet wäre;

– auf Grund von internationalen Übereinkünften verlangt werden, bei denen sie Vertragspartei ist;

– von den Beteiligten verlangt werden, damit sie auf Antrag in den Genuß eines Vorteils oder einer bestimmten Erleichterung kommen können.