Jede Vertragspartei kann unter Einhaltung einer zwölfmonatigen Kündigungsfrist von diesem Übereinkommen zurücktreten; die schriftliche Kündigung ist an den Depositar zu richten, der sie den übrigen Vertragsparteien notifiziert.
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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Jede Vertragspartei kann unter Einhaltung einer zwölfmonatigen Kündigungsfrist von diesem Übereinkommen zurücktreten; die schriftliche Kündigung ist an den Depositar zu richten, der sie den übrigen Vertragsparteien notifiziert.