Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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KONTROLLE DER ANSCHREIBUNGEN

Die Eisenbahngesellschaft jedes Landes hält bei der zentralen Verrechnungsstelle oder den zentralen Verrechnungsstellen die dort geführten Anschreibungen zu Kontrollzwecken der zuständigen Behörden ihres Landes zur Verfügung.