Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

FORMAT DER VORDRUCKE

Die Vordrucke haben folgendes Format:

a) 210 x 297 mm bei den Ladelisten, wobei in der Länge Abweichungen von -5 bis +8 mm zugelassen sind;

b) 210 x 148 mm bei den Grenzübergangsscheinen und den Bürgschaftsbescheinigungen;

c) 148 x 105 mm bei den Eingangsbescheinigungen und den Sicherheitstiteln.