ABSCHNITT 5 - FÖRMLICHKEITEN BEI DER DURCHGANGSZOLLSTELLE
Der Vordruck für den Grenzübergangsschein nach der Anlage I muß dem Muster in Anhang II (Anm.: Anhang nicht darstellbar) entsprechen.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
ABSCHNITT 5 - FÖRMLICHKEITEN BEI DER DURCHGANGSZOLLSTELLE
Der Vordruck für den Grenzübergangsschein nach der Anlage I muß dem Muster in Anhang II (Anm.: Anhang nicht darstellbar) entsprechen.