HAUPTVERPFLICHTETER
Die ordnungsgemäß ausgefüllte und gemäß vervollständigte T 1- oder T 2-Anmeldung gilt als T 1- oder T 2-Papier; der zugelassene Versender, der die Anmeldung unterschrieben hat, wird Hauptverpflichteter.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
HAUPTVERPFLICHTETER
Die ordnungsgemäß ausgefüllte und gemäß vervollständigte T 1- oder T 2-Anmeldung gilt als T 1- oder T 2-Papier; der zugelassene Versender, der die Anmeldung unterschrieben hat, wird Hauptverpflichteter.