Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Jedes Land übermittelt der Kommission der Europäischen Gemeinschaften das Verzeichnis der für T1-Verfahren zuständigen Dienststellen und deren Öffnungszeiten.

Die Kommission teilt diese Angaben den anderen Ländern mit.