Jedes Land übermittelt der Kommission der Europäischen Gemeinschaften das Verzeichnis der für T1-Verfahren zuständigen Dienststellen und deren Öffnungszeiten.
Die Kommission teilt diese Angaben den anderen Ländern mit.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Jedes Land übermittelt der Kommission der Europäischen Gemeinschaften das Verzeichnis der für T1-Verfahren zuständigen Dienststellen und deren Öffnungszeiten.
Die Kommission teilt diese Angaben den anderen Ländern mit.