Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Anhang

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Liste der Be- oder Verarbeitungen, die an Vormaterialien ohne Urspungseigenschaft vorgenommen werden müssen, um der hergestellten

Ware die Ursprungseigenschaft zu verleihen

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Position Warenbezeichnung Be- oder

Verarbeitungen von

Vormaterialien ohne

Ursprungseigenschaft,

die Ursprung verleihen

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(1) (2) (3)

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1905 Backwaren, auch kakaohaltig; Herstellen aus

Hostien, leere Oblatenkapseln Vormaterialien jeder

der für Arzneiwaren Position, ausgenommen

verwendeten Art, aus Vormaterialien des

Siegel-Oblaten, getrocknete Kapitels 11 (1)

Teigblätter aus Mehl oder

Stärke und ähnliche Waren

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(1) Jedoch darf bis einschließlich 30. November 1993 das nach dem Verfahren der „Nixtamalisierung'' (Kochen und Einweichen in alkalischer Lösung) gewonnene Maismehl („Masa''-Mehl) verwendet werden.