Die Geltungsdauer des Beschlusses Nr. 5/88 des Gemischten Ausschusses EWG - Österreich wird auf unbestimmte Zeit verlängert.
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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Die Geltungsdauer des Beschlusses Nr. 5/88 des Gemischten Ausschusses EWG - Österreich wird auf unbestimmte Zeit verlängert.