Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Anlage

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Position Warenbezeichnung Be- oder Verarbeitungen von

Vormaterialien ohne

Ursprungseigenschaft, die

Ursprung verleihen

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(1) (2) (3)

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ex 62.17 Gestanzte Kragen- Herstellen, bei dem

und - alle verwendeten

Manschetteneinlagen Vormaterialien in eine

andere Position als die

hergestellte Ware

einzureihen sind und

- der Wert aller verwendeten

Vormaterialien 40 vH des

ab-Werk-Preises der

hergestellten Ware nicht

überschreitet