Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Artikel 16 Absatz 3 wird durch folgendes ersetzt:

„3. Dieses Abkommen tritt zu dem Zeitpunkt und unter den Bedingungen in Kraft, die im Anpassungsprotokoll zum Abkommen über einen Parlamentarischen Ausschuß der EFTA-Staaten vorgesehen sind.''