Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Fiskalzölle

1. Vorbehaltlich Protokoll C finden die Bestimmungen über das Verbot und die Abschaffung der Einfuhrzölle auch auf Fiskalzölle Anwendung.

2. Die Vertragsparteien können Fiskalzölle oder den Anteil eines Zolles durch eine interne Steuer ersetzen.