Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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1. Teil

Emissionserklärung

Sachlicher Geltungsbereich

. Diese Verordnung regelt hinsichtlich der Emissionserklärung Inhalt, Umfang, Form, Abgabeadresse und Zeitpunkt der elektronischen Abgabe.