1. Teil
Emissionserklärung
Sachlicher Geltungsbereich
. Diese Verordnung regelt hinsichtlich der Emissionserklärung Inhalt, Umfang, Form, Abgabeadresse und Zeitpunkt der elektronischen Abgabe.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
1. Teil
Emissionserklärung
Sachlicher Geltungsbereich
. Diese Verordnung regelt hinsichtlich der Emissionserklärung Inhalt, Umfang, Form, Abgabeadresse und Zeitpunkt der elektronischen Abgabe.