Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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4. Abschnitt

Energieeffizienzverpflichtungen des Bundes

Vorbildfunktion des Bundes

. Zur Erreichung der nationalen Energieeffizienzzielverpflichtungen gemäß nimmt der Bund eine Vorbildfunktion, insbesondere durch die Erfüllung der Verpflichtungen nach diesem Abschnitt, wahr.