Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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3. Abschnitt

Aufwandersatz für die Anwendung e-Batterien

Verpflichtete

. Die gemäß genehmigten Sammel- und Verwertungssysteme für Altbatterien sind zur Leistung der gemäß festgelegten Aufwandersätze an den Dienstleister verpflichtet.