Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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2. Abschnitt

Aufwandersatz für die Anwendung e-EAG

Verpflichtete

. Die gemäß genehmigten Sammel- und Verwertungssysteme für Elektro- und Elektronik-Altgeräte sind zur Leistung der gemäß festgelegten Aufwandersätze an den Dienstleister verpflichtet.