Weibliche Form der Funktionsbezeichnungen
. Wenn Funktionen nach diesem Bundesgesetz von Frauen ausgeübt werden, so ist die weibliche Form der Bezeichnung, die für die jeweilige Funktion vorgesehen ist, zu verwenden.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Weibliche Form der Funktionsbezeichnungen
. Wenn Funktionen nach diesem Bundesgesetz von Frauen ausgeübt werden, so ist die weibliche Form der Bezeichnung, die für die jeweilige Funktion vorgesehen ist, zu verwenden.