Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Abweichende Vereinbarungen

. Vereinbarungen, die die Vorlage- und Aushändigungspflicht nach , die Rechtsfolge der Ausweisvorlage nach , die Rechtsfolge unterlassener Vorlage nach einschließlich des sich daraus ergebenden Gewährleistungsanspruchs oder die Rechtsfolge unterlassener Aushändigung nach ausschließen oder einschränken, sind unwirksam.