Abweichende Vereinbarungen
. Vereinbarungen, die die Vorlage- und Aushändigungspflicht nach , die Rechtsfolge der Ausweisvorlage nach , die Rechtsfolge unterlassener Vorlage nach einschließlich des sich daraus ergebenden Gewährleistungsanspruchs oder die Rechtsfolge unterlassener Aushändigung nach ausschließen oder einschränken, sind unwirksam.
