Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Umsetzungshinweis

. (1) Mit diesem Bundesgesetz wird die Richtlinie 2010/31/EU über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden, ABl. Nr. L 153 vom 18. Juni 2010, S. 13, umgesetzt.

(2) Mit diesem Bundesgesetz in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 38/2026 wird die Richtlinie (EU) 2024/1275 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden, ABl. Nr. L 2024/1275 vom 08.05.2024, umgesetzt.