Veröffentlichung der Hersteller, Sammelstellen und Behandler
. Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft hat eine Liste
1. der Hersteller für Elektro- und Elektronikgeräte für private Haushalte unter der Angabe, ob sie die Verpflichtung der Rücknahme gemäß oder 2 erfüllen,
2. der Sammelstellen gemäß unter Angabe der Art der Sammelstelle ( oder lit. b) und
3. der Behandler von Elektro- und Elektronik-Altgeräten; Behandler, die gemäß des Umweltmanagementgesetzes (UMG), BGBl. I Nr. 96/2001, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 99/2004, registriert sind, werden in der Liste besonders gekennzeichnet,
im Register gemäß § 22 Abs. 1 AWG 2002 zu veröffentlichen und quartalsweise zu aktualisieren.
