. Jeder Aussteller oder jede Ausstellerin eines Energieausweises gemäß § 118f Abs. 1 der Bauordnung für Wien oder eines Renovierungspasses gemäß § 118i der Bauordnung für Wien hat die in der Anlage angeführten Indikatoren in der Energieausweisdatenbank (EADB) zu registrieren.
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