Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Vollziehung

. Mit der Vollziehung sind betraut:

1. hinsichtlich des , soweit die Vollziehung dem Bund zukommt, der jeweils zuständige Bundesminister;

2. hinsichtlich der übrigen Bestimmungen der Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft.