Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Österreichische E-Geld-Institute in Mitgliedstaaten

. Jedes E-Geld-Institut gemäß , das im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaates eine Zweigstelle errichten möchte oder im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit E-Geld-Dienste oder Zahlungsdienste erbringen möchte, hat dies zuvor der FMA schriftlich anzuzeigen. Dabei findet das Verfahren gemäß , und Anwendung.