Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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. Im Bereich des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung sind

1. die Studienbeihilfenbehörde

2. die Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik als nachgeordnete Dienststellen gemäß zweiter Satz DVG (Dienstbehörden I. Instanz) und gemäß § 2e Abs. 1 zweiter Satz VBG (Personalstellen)

zuständig.