Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS

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Für die Gemeindebeamtenprüfung, sofern deren erfolgreiche Ablegung ein Erfordernis für die Definitivstellung in dem betreffenden Dienstzweig ist, gelten die Bestimmungen der Gemeinde-Grundausbildungsverordnung sinngemäß.