Beamte im provisorischen Dienstverhältnis führen, sofern in der Gemeindedienstzweigeordnung nicht anderes bestimmt ist, den mit ihren Dienstposten verbundenen Amtstitel unter Voranstellung des Wortes „provisorischer“.
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Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS
Beamte im provisorischen Dienstverhältnis führen, sofern in der Gemeindedienstzweigeordnung nicht anderes bestimmt ist, den mit ihren Dienstposten verbundenen Amtstitel unter Voranstellung des Wortes „provisorischer“.