Dienstzweige
Die Dienstzweige des Gemeindedienstes und ihre Zuweisung zu den Verwendungsgruppen werden durch die dieser Verordnung als Anlage 1 angefügte „Gemeindedienstzweigeordnung“ bestimmt.
Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS
Dienstzweige
Die Dienstzweige des Gemeindedienstes und ihre Zuweisung zu den Verwendungsgruppen werden durch die dieser Verordnung als Anlage 1 angefügte „Gemeindedienstzweigeordnung“ bestimmt.