Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS

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Dienstzweige

Die Dienstzweige des Gemeindedienstes und ihre Zuweisung zu den Verwendungsgruppen werden durch die dieser Verordnung als Anlage 1 angefügte „Gemeindedienstzweigeordnung“ bestimmt.