Qualitätssicherung
. Zur Sicherung einer gleich bleibend hohen Ausführungsqualität aller Herstellungsarbeiten gemäß den bs. 4 und 25 bis 31 ist ein Qualitätssicherungssystem zu betreiben. Anhang 3 Kapitel 5 ist anzuwenden.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Qualitätssicherung
. Zur Sicherung einer gleich bleibend hohen Ausführungsqualität aller Herstellungsarbeiten gemäß den bs. 4 und 25 bis 31 ist ein Qualitätssicherungssystem zu betreiben. Anhang 3 Kapitel 5 ist anzuwenden.