Soweit dieser Vertrag keine abweichenden Bestimmungen enthält, findet für den Durchgangsverkehr von Exekutivorganen und die Durchbeförderung von Häftlingen das Recht des Durchgangsstaats Anwendung.
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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Soweit dieser Vertrag keine abweichenden Bestimmungen enthält, findet für den Durchgangsverkehr von Exekutivorganen und die Durchbeförderung von Häftlingen das Recht des Durchgangsstaats Anwendung.