. Die Tatsache der automationsunterstützten Datenübermittlung ist den Studienbeihilfenwerbern bekannt zu geben.
Schriftgröße: 100 %
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
. Die Tatsache der automationsunterstützten Datenübermittlung ist den Studienbeihilfenwerbern bekannt zu geben.