Diese Vereinbarung kann mit einer Kündigungsfrist von sechs Monaten zum Ende eines jeden Kalenderjahres gekündigt werden; sie tritt auch außer Kraft, wenn das Abkommen seine Wirksamkeit verliert.
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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Diese Vereinbarung kann mit einer Kündigungsfrist von sechs Monaten zum Ende eines jeden Kalenderjahres gekündigt werden; sie tritt auch außer Kraft, wenn das Abkommen seine Wirksamkeit verliert.