Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Kapitel IV

Kontrolle und Bewertung

Umsetzung

Die Vertragsparteien verpflichten sich, die Umsetzung dieses Protokolls durch geeignete Maßnahmen im Rahmen der geltenden staatlichen Ordnung sicherzustellen.