Kapitel IV
Kontrolle und Bewertung
Umsetzung
Die Vertragsparteien verpflichten sich, die Umsetzung dieses Protokolls durch geeignete Maßnahmen im Rahmen der geltenden staatlichen Ordnung sicherzustellen.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Kapitel IV
Kontrolle und Bewertung
Umsetzung
Die Vertragsparteien verpflichten sich, die Umsetzung dieses Protokolls durch geeignete Maßnahmen im Rahmen der geltenden staatlichen Ordnung sicherzustellen.