Weitergehende Maßnahmen
Die Vertragsparteien können Maßnahmen für den nachhaltigen Tourismus treffen, welche über die in diesem Protokoll vorgesehenen Maßnahmen hinausgehen.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Weitergehende Maßnahmen
Die Vertragsparteien können Maßnahmen für den nachhaltigen Tourismus treffen, welche über die in diesem Protokoll vorgesehenen Maßnahmen hinausgehen.