Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Entwicklung von wirtschaftsschwachen Gebieten

Den Vertragsparteien wird empfohlen, auf der geeigneten territorialen Ebene angemessene Lösungen zu untersuchen, um eine ausgewogene Entwicklung von wirtschaftsschwachen Gebieten zu gewährleisten.