Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Umweltverträglicher Einsatz von Streumitteln

Die Vertragsparteien verpflichten sich, den Einsatz von Streusalz zu minimieren und, soweit möglich, abstumpfende und weniger kontaminierende Mittel wie Kies und Sand einzusetzen.