Sofern die Streitparteien nicht anderes vereinbaren, legt das Schiedsgericht fest, welche der offiziellen Sprachen der Alpenkonvention für das Verfahren verwendet werden.
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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Sofern die Streitparteien nicht anderes vereinbaren, legt das Schiedsgericht fest, welche der offiziellen Sprachen der Alpenkonvention für das Verfahren verwendet werden.