Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Deckungsvorsorge

. Die Mindesthöhe der Deckungssummen für Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden gemäß Anlage I Teile 1 und 4 können von der Bundesministerin bzw. vom Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft durch Bescheid oder Verordnung festgelegt werden.