Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Konformitätsbewertungsverfahren für das Inverkehrbringen

. Vor dem Inverkehrbringen sind druckführende Geräte gemäß , 2 und 3 einem Konformitätsbewertungsverfahren zu unterziehen. Mit den Konformitätsbewertungsverfahren werden die Prüf-, Inspektions- und Zertifizierungsaufgaben von Hersteller und Konformitätsbewertungsstelle festgelegt. Höhere Gefahrenpotentiale erfordern aufwendigere Qualitätssicherungsmaßnahmen oder umfangreichere Einbeziehung von Konformitätsbewertungsstellen in das Konformitätsbewertungsverfahren.