Verordnungsermächtigung
. Die zuständige Bundesministerin bzw. der zuständige Bundesminister gemäß kann mit Verordnung nähere Bestimmungen für die Durchführung der Marktüberwachung und das Schutzklauselverfahren erlassen.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Verordnungsermächtigung
. Die zuständige Bundesministerin bzw. der zuständige Bundesminister gemäß kann mit Verordnung nähere Bestimmungen für die Durchführung der Marktüberwachung und das Schutzklauselverfahren erlassen.