Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Verordnungsermächtigung

. Die zuständige Bundesministerin bzw. der zuständige Bundesminister gemäß kann mit Verordnung nähere Bestimmungen für die Durchführung der Marktüberwachung und das Schutzklauselverfahren erlassen.