Verordnungsermächtigung
. Die jeweils zuständige Bundesministerin bzw. der jeweils zuständige Bundesminister gemäß kann zur Notifizierung von Stellen gemäß den bis 34 produktspezifische und akteursspezifische Bestimmungen durch Verordnung erlassen.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Verordnungsermächtigung
. Die jeweils zuständige Bundesministerin bzw. der jeweils zuständige Bundesminister gemäß kann zur Notifizierung von Stellen gemäß den bis 34 produktspezifische und akteursspezifische Bestimmungen durch Verordnung erlassen.