Verordnungsermächtigung
. Die Bundesministerin bzw. der Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft kann durch Verordnung hinsichtlich der Verpflichtungen der Wirtschaftsakteure gemäß den bis 16 produktspezifische Bestimmungen erlassen.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Verordnungsermächtigung
. Die Bundesministerin bzw. der Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft kann durch Verordnung hinsichtlich der Verpflichtungen der Wirtschaftsakteure gemäß den bis 16 produktspezifische Bestimmungen erlassen.