Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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. Neben der Befähigung nach ist durch die im Folgenden angeführten Belege die fachliche Qualifikation zum Antritt des auf den Kupferdruck eingeschränkten Gewerbes der Drucker und Druckformenhersteller als erfüllt anzusehen:

1. Zeugnisse über die erfolgreich abgelegte Lehrabschlussprüfung in den Lehrberufen Kupferdrucker oder Tiefdruckformenhersteller und

2. eine mindestens zweijährige fachliche Tätigkeit.