Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Studienbeihilfen, Lehrlingsbeihilfe

Die Bestimmung des , LGBl. 2100, findet auf Beamte dieses Gesetzes sinngemäß Anwendung.