Die Ableistung des Militärdienstes nach den vorstehenden Bestimmungen berührt nicht die Rechtsstellung des Militärdienstleistenden auf dem Gebiet der Staatsbürgerschaft.
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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Die Ableistung des Militärdienstes nach den vorstehenden Bestimmungen berührt nicht die Rechtsstellung des Militärdienstleistenden auf dem Gebiet der Staatsbürgerschaft.