Ein finanzieller Ausgleich zwischen den Vertragstaaten für die nach Maßgabe der und 3 von den Vertragstaaten vereinnahmten und durch den Vorsteuerabzug verausgabten Steuerbeträge findet nicht statt.
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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Ein finanzieller Ausgleich zwischen den Vertragstaaten für die nach Maßgabe der und 3 von den Vertragstaaten vereinnahmten und durch den Vorsteuerabzug verausgabten Steuerbeträge findet nicht statt.