Artikel I
Artikel 28 des Abkommens wird aufgehoben und durch folgende Bestimmung ersetzt:
(Anm.: es folgt der Text des Art. 28)
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Artikel I
Artikel 28 des Abkommens wird aufgehoben und durch folgende Bestimmung ersetzt:
(Anm.: es folgt der Text des Art. 28)