Artikel II
(1) des Abkommens wird aufgehoben und wie folgt ersetzt:
(Anm.: Es folgt der Text der Novellierungsanweisung)
(2) des Abkommens wird aufgehoben und wie folgt ersetzt:
(Anm.: Es folgt der Text der Novellierungsanweisung)
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Artikel II
(1) des Abkommens wird aufgehoben und wie folgt ersetzt:
(Anm.: Es folgt der Text der Novellierungsanweisung)
(2) des Abkommens wird aufgehoben und wie folgt ersetzt:
(Anm.: Es folgt der Text der Novellierungsanweisung)