Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Artikel II

(1) des Abkommens wird aufgehoben und wie folgt ersetzt:

(Anm.: Es folgt der Text der Novellierungsanweisung)

(2) des Abkommens wird aufgehoben und wie folgt ersetzt:

(Anm.: Es folgt der Text der Novellierungsanweisung)