PERSÖNLICHER GELTUNGSBEREICH
Dieses Abkommen gilt für Personen, die gemäß in einem der beiden Vertragstaaten ansässig sind.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
PERSÖNLICHER GELTUNGSBEREICH
Dieses Abkommen gilt für Personen, die gemäß in einem der beiden Vertragstaaten ansässig sind.