Wirksamkeitsbeginn
Die Bestimmungen dieses Abkommens finden Anwendung auf alle Steuerjahre, die nach dem 31. Dezember des Jahres beginnen, in dem der Austausch der Ratifikationsurkunden erfolgt ist.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Wirksamkeitsbeginn
Die Bestimmungen dieses Abkommens finden Anwendung auf alle Steuerjahre, die nach dem 31. Dezember des Jahres beginnen, in dem der Austausch der Ratifikationsurkunden erfolgt ist.